Das Bürgergeld kommt – „Mehr soziale Sicherheit und Respekt für die Menschen in einem modernen Sozialstaat“

Natalie Pawlik

Am heutigen Mittwoch, 20.07.2022, hat die Reform des Bürgergeldes einen bedeutenden Schritt voran in Richtung Umsetzung gemacht. Wie Natalie Pawlik, direkt gewählte Bundestagsabgeordnete der Wetterau (SPD) und Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag, mitteilte, wird der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Mitte September im Kabinett beraten werden und danach in die parlamentarischen Beratungen gehen. Zum 01. Januar 2023 soll das neue Bürgergeld in Kraft treten.

 

„Das ist ein bedeutender Schritt, unsere geplante Reform von Hartz IV zum Bürgergeld umzusetzen! Mit dem Beginn der parlamentarischen Beratungen zum Bürgergeld machen wir den Weg frei für einen modernen Sozialstaat, der in der Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts auf Augenhöhe und vertrauensvoll mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammenarbeitet. Das Bürgergeld wird die Menschen, die ihren Job verloren haben, dabei unterstützen, einen passenden Weg zurück auf den Arbeitsmarkt zu finden, der ihre Lebensleistungen wertschätzt. Um das zu gewährleisten, stärken wir auch die Weiterbildung und Qualifizierung. Wir unterstützen die Menschen bei der Suche nach einem neuen Job und der passenden Qualifizierung durch ein ganzheitliches Coaching-Angebot. Gleichzeitig schaffen wir eine Karenzzeit von zwei Jahren für die Wohnung und das Ersparte. Das nimmt den Menschen in einer ohnehin schon schweren Zeit eine große Last von den Schultern. Wir unterstützen die Bürgerinnen und Bürger darin, eine neue Arbeit zu finden, ohne ihnen zusätzliche Hürden aufzuerlegen. Das ist der neue Sozialstaat, den wir brauchen!“, lobt Pawlik den Entwurf aus dem Ministerium zum Bürgergeld.

 

Mit der Reform des Bürgergelds wird die sozialdemokratische Forderung, Hartz IV grundlegend zu reformieren, in die Tat umgesetzt. Mehr als 5 Millionen Menschen in 405 Jobcentern sind derzeit in Deutschland leistungsberechtigt. Nach dem Sozialindex 2020 für den Wetteraukreis, der erst kürzlich vorgestellt wurde, zählten im Jahr 2020 10.370 Menschen aus der Wetterau zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II.

 

„Kinder und Jugendliche haben in besonderem Maße unter Hartz IV gelitten. Ferien- und Nebenjobs und das Azubigehalt wurden auf das Einkommen der Familie angerechnet, sodass sie sich kein eigenes Geld hinzuverdienen konnten. Das ändern wir jetzt! Jugendliche sollen das Geld, das sie verdienen, für sich behalten dürfen! Denn verdient ist verdient.

 

Über 5 Millionen Menschen deutschlandweit, und über 10.000 Menschen aus der Wetterau werden von der Reform des Bürgergelds profitieren. Für sie und ihre Familien schaffen wir eine neue Gesetzgebung auf der Höhe der Zeit. Das bedeutet ganz praktisch mehr Geld durch höhere Regelsätze, mehr Bürgerfreundlichkeit und weniger Bürokratie als Grundprinzip, die Chance auf individuell passende Unterstützung, neue Chancen auf Arbeit durch Qualifizierungsangebote und einen respektvoller und würdevoller Umgang“, zeigt Pawlik die große Dimension des Gesetzesentwurfes auf. „Bildung und gute Abschlüsse sind auf dem heutigen Arbeitsmarkt das A und O. Dem trägt auch unser Bürgergeld Rechnung, indem wir den Vermittlungsvorrang abschaffen. Dadurch ermöglichen wir es den Menschen, eine Ausbildung oder eine Weiterbildung, die berufsabschlussbezogen ist, einem Aushilfsjob vorzuziehen. Das schafft die Grundlage, um langfristig Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen. Wer einen Berufsabschluss machen möchte, erhält die Zeit, die er braucht. Konkret bedeutet das, dass ein Abschluss bei Bedarf auch drei statt zwei Jahre dauern darf. Durch ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro machen wir das Bestehen berufsabschlussbezogener Weiterbildungen noch attraktiver. Mit der Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes sorgen wir für eine qualifikationsgerechte Eingliederung im SGB III. Denn wer an einer Weiterbildung teilnimmt, hat nach deren Ende mindestens Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld. Mit dem Bürgergeld sorgen für eine Weiterbildungsoffensive, die die Menschen konkret und langfristig dabei unterstützt, auf eigenen Füßen zu stehen. Das stelle ich mir unter vertrauensvoller Zusammenarbeit auf Augenhöhe vor!“

 

Die Regelsätze beim Bürgergeld sollen neu berechnet werden. Die konkreten Erhöhungen zum 01.01.2023 werden im Gesetz ergänzt, sobald die dazu notwendigen Berechnungen abgeschlossen sind. Zudem sollen bürokratische Hürden abgebaut werden. Unter anderem solle in diesem Rahmen eine Bagatellgrenze für Rückforderungen bis zur Höhe von 50€ geschaffen werden. Die Antragstellung werde zudem zukünftig erleichtert, da immer mehr Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge online zugänglich gemacht würden.

 

„Wir sagen Armut den Kampf an. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12€, die ab dem 01. Oktober gilt, und das Bürgergeld sind auf diesem Weg wichtige Meilensteine. Unser Fokus liegt darauf, Menschen dazu zu befähigen und zu unterstützen, ihnen bei der erneuten Etablierung auf dem Arbeitsmarkt unter die Arme zu greifen, wenn sie Hilfe benötigen. Denn der beste Schutz gegen Armut sind Arbeitsplätze mit guten Löhnen und eine hohe Tarifbindung.

Das Bürgergeld unterstützt die Bürgerinnen und Bürger dabei, ihren Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten. Besonders wichtig ist mir, dass Menschen im Bürgergeldbezug auch weiterhin an der Gesellschaft teilhaben können und ihre Würde bewahrt und geachtet wird“, so Pawlik abschließend.