Der Bund stellt den Ländern im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau drei Millionen Euro für Investitionen in Grundschulen zur Verfügung. Die direkt gewählte Wetterauer Bundestagsabgeordnete Natalie Pawlik betont die Bedeutung dieser finanziellen Unterstützung für die Wetterauer Grundschulen.
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird aufgrund des zum 12. Oktober 2021 in Kraft getretenen Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen eins bis vier eingeführt. Zur Unterstützung des investiven Ausbaus der Ganztagsbetreuung hat der Bund mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz (GaFG) Ende 2020 das Sondervermögen ‚Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter‘ errichtet und diesem in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 3,5 Milliarden Euro zugeführt. Hieraus werden den Ländern Finanzhilfen für den Ausbau des Ganztagsbetreuungsangebots gewährt. Der Bund wird sich auch an den laufenden Kosten beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Förderfähig sind Investitionen in den Neubau, Umbau, die Erweiterung, die (energetische) Sanierung sowie die Ausstattung der kommunalen Bildungsinfrastruktur, die der Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter dienen. Der Bund beteiligt sich mit einer Förderquote von höchstens 70 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen mit mindestens 30 Prozent.
Bund und Länder haben im Mai 2023 das zweite ‚Investitionsprogramm Ganztagsaubau‘ durch Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung auf den Weg gebracht. Für das neue Investitionsprogramm stehen 2,75 Milliarden Euro zuzüglich der Restmittel des ersten Investitionsprogramms – insgesamt circa 3 Milliarden Euro – bereit. Die Förderlaufzeit des Programms geht bis zum 31. Dezember 2027.
Ziel der Finanzhilfen sei es, durch die Förderung der Investitionstätigkeit von Ländern und Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zusätzliche ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder zu schaffen und bestehende Ganztagsangebote qualitativ weiterzuentwickeln. „Der Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Kinder im Grundschulalter ist eines der zentralen gesellschaftspolitischen Vorhaben von Bund und Ländern in den kommenden Jahren. Eine gute und verlässliche Kinderbetreuung ist eine Voraussetzung und zugleich gesellschaftliche Aufgabe, um Chancengleichheit herzustellen. Denn sie unterstützt insbesondere Kinder, deren Eltern berufstätig sind oder ihnen nur schwer bei den Hausaufgaben helfen können. Gleichzeitig ermöglicht der Zugang zu Ganztagsbetreuung vielen Frauen, ihre Wochenarbeitszeit zu erhöhen. Denn häufig sind es Frauen, die ihre Arbeitszeit reduzieren und beruflich zurückstecken, wenn keine Kinderbetreuung verfügbar ist. Das führt zu geringeren Löhnen, und geringeren Rentenansprüchen. Der Ausbau von Ganztagsbetreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder ist somit ein wichtiges bildungs-, aber auch gleichstellungspolitisches Vorhaben. Es ist richtig, dass der Bund die Länder dabei tatkräftig unterstützt“, erklärt Pawlik abschließend.