Gute Zwischenbilanz für die Wetterau – Wetterauer Bundestagsabgeordnete Natalie Pawlik informiert über die Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) der ersten Jahreshälfte 2024

Natalie Pawlik in der Kuppel

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gab Anfang August ihre Förderzahlen für die erste Jahreshälfte 2024 bekannt. Die direkt gewählte Wetterauer Bundestagsabgeordnete Natalie Pawlik (SPD) betonte die wichtige Funktion der KfW beim Bau von Wohnungen, der Unterstützung der regionalen Wirtschaft und der Umsetzung der Wärmewende.

 

So förderte die KfW über die Mittelstandsbank die regionale Wetterauer Wirtschaft mit vier Millionen Euro in insgesamt 17 Einzelmaßnahmen. Darunter fallen auch Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Höhe von 3,6 Millionen Euro oder Kredite für neue Gründungen in Höhe von 300.000 Euro.

 

Außerdem unterstützte die KfW private Kundinnen und Kunden in der Wetterau mit einem Volumen von 34,9 Millionen Euro und förderte damit knapp über 500 Wohneinheiten. Dies betrifft unter anderem Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von Privatwohnungen, ebenso wie das KfW Wohneigentumsprogramm, das in dieser ersten Jahreshälfte 103-mal im Wetteraukreis genutzt wurde.

Weiterhin profitieren auch Kommunen und die soziale Infrastruktur von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Über die KfW wurden die Soforthilfen und die Preisbremse für Gas und Wärme mit insgesamt 800.000 Euro abgewickelt.

 

Die KfW schloss 538 Einzelmaßnahmen im Wetteraukreis in einer Gesamthöhe von 40,1 Millionen Euro ab.

 

„Die KfW ist auch in der Wetterau ein wichtiger Motor für Innovation und Modernisierung. Viele Unternehmen und Privatpersonen profitieren von den vielfältigen und attraktiven Fördermöglichkeiten. Ich bin froh über diese Bilanz zur Mitte des Jahres“, erklärte Pawlik. Außerdem weist die Bundestagsabgeordnete auf die angelaufene Förderung zur Heizungsmodernisierung hin. „Die  Bundesregierung unterstützt über die KfW unter anderem den Austausch alter Heizungen und verbessert die Bedingungen mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen. Seit Mai können auch private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften bei der KfW Förderanträge zur Heizungsmodernisierung einreichen. Zuvor galt dies nur für Privatpersonen, die in ihrem eigenen Haus oder Wohnung leben. Bei der Wärmewende kommt es auf alle an, denn nur gemeinsam mit vereinten Kräften können wir sie erfolgreich meistern. Umso wichtiger, dass die finanzielle Förderung durch die KfW auch direkt bei den Menschen ankommt, die sich beteiligen möchten“, so die Bundestagsabgeordnete Natalie Pawlik.