Postgesetz nach 27 Jahren reformiert – Verlässliche Versorgung zu guten Arbeitsbedingungen

Natalie Pawlik

In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag das geltende Postgesetz grundlegend reformiert. Die direkt gewählte Wetterauer Bundestagsabgeordnete Natalie Pawlik (SPD) begrüßt die Änderungen im Postgesetz, und betont insbesondere die verbesserten Regelungen für den ländlichen Raum sowie den Arbeitsschutz. Pawlik absolvierte 2023 Jahr einen Praxistag bei der Deutschen Post in Friedberg, um den Alltag der Zustellerinnen und Zusteller besser kennenzulernen, und sich Hinweise aus der Praxis für die Reform des Postgesetzes einzuholen.

 

Die bisher geltenden Regelungen stammen noch weitestgehend aus dem Jahr 1997, einer Zeit, in der digitale Kommunikation und Onlinehandel noch in den Kinderschuhen steckten. Heute werden in Deutschland täglich 60 Millionen Briefe und 10 Millionen Pakete verschickt. Das zeigt, wie wichtig ein verlässlicher und bezahlbarer Post- und Paketservice für alle Bürgerinnen und Bürger ist.

 

„Das neue Postgesetz trägt den Veränderungen im Post und Paketservice Rechnung und sichert die zuverlässige Versorgung beim Zustellen von Briefen und Paket auch bei uns in der Wetterau“, erklärt Pawlik. Durch den starken Rückgang der Briefmenge, seien die Postdienstleistungen nicht mehr dauerhaft und kostendeckend zu betreiben. Gerade für die ländlichen Regionen habe die Infrastruktur zur Diskussion gestanden. „Wir haben klar geregelt, dass die Infrastrukturvorgaben – die Anzahl von Filialen und Briefkästen sowie die Verteilung auf der gesamten Fläche – gesichert bleiben“, ergänzt Pawlik.

 

Darüber hinaus müssen sich zukünftig alle Unternehmen in ein Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur eintragen und werden vorab auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde überprüft. „Ich freue mich besonders, dass das neue Gesetz auch die bis jetzt nicht zufriedenstellenden Arbeitsbedingungen in der Paketbranche angeht. Mit dem neuen Anbieterverzeichnis wird endlich Transparenz in den Markt gebracht. Dass die Auftraggeber in die Pflicht genommen werden und ihre Subunternehmen regelmäßig kontrollieren müssen, ist ein weiterer wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in der Branche“, erläutert die Bundestagsabgeordnete.

 

Hierzu werden auch die neuen Regelungen zum Umgang mit schweren Paketen beitragen. Neben einer Gewichtskennzeichnung müssen Pakete über 20 Kg zukünftig von zwei Personen zugestellt werden, außer es steht ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung. „Bis Ende des Jahres wird in einer Verordnung definiert, welche Hilfsmittel hierfür in Frage kommen – eine Sackkarre kann das bei einer Zustellung im fünften Stock ohne Fahrstuhl sicher nicht sein“, sagt Natalie Pawlik mit Blick auf die Gesundheit der Zustellerinnen und Zusteller in der Wetterau.

 

Die moderat verlängerten Laufzeiten bei der Zustellung von Briefen sorgen darüber hinaus bereits jetzt dafür, dass auf Nachtflüge zur Verteilung von Briefen verzichtet werden kann. „Das Gesetz trifft hier eine gute Abwägung zwischen der Sicherung und Verfügbarkeit des Post- und Paketservice und der Zustellung von Briefen innerhalb weniger Tage. Außerdem können mit dieser Entscheidung mehr Pakete und Briefe mit der Bahn transportiert werden. Dies ist auch ein Beitrag für mehr Nachhaltigkeit der Branche“, erklärt die Wetterauer Bundestagsabgeordnete abschließend.